Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das Anbieterportal der Plattform submissio der submissio AG.

Stand 14. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Anbieterportal der Plattform submissio («Plattform»). Betreiberin ist die submissio AG, Langmauerstrasse 113, 8006 Zürich («Betreiberin»). Mit der Registrierung oder der erstmaligen Nutzung der Plattform bestätigt die Anbieterin, diese Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und ihnen zuzustimmen. Eigene Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen der Anbieterin finden keine Anwendung.

2. Zweck und Funktion der Plattform

Die Plattform ist ein technisches Ausschreibungs- und Angebotseinreichungstool für öffentliche Beschaffungsverfahren. Sie ermöglicht Vergabestellen, Verfahren nach der IVöB und BöB und den jeweils anwendbaren beschaffungsrechtlichen Vorschriften elektronisch abzuwickeln. Anbieterinnen können darüber insbesondere Ausschreibungsunterlagen abrufen, Fragen einreichen, Angaben und Nachweise erfassen sowie Angebote und Teilnahmeanträge bearbeiten und an die Vergabestelle übermitteln.

Ob und in welchem Umfang die Plattform in einem konkreten Verfahren eingesetzt wird, bestimmt allein die jeweilige Vergabestelle. Die Vergabestelle bleibt dafür verantwortlich, dass die Ausschreibung, die gewählte Verfahrensart und der Einsatz der Plattform den anwendbaren rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Die Betreiberin stellt ausschliesslich die Software und den technischen Übermittlungskanal bereit. Sie ist weder Vergabestelle noch Anbieterin, nimmt am Vergabeverfahren nicht teil und wird nicht Partei eines Vertrags zwischen der Vergabestelle und einer Anbieterin. Sie erbringt keine rechtliche, fachliche oder verfahrensbezogene Beratung. Für Inhalt, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit und Durchführung der Ausschreibung sowie für sämtliche Ausschreibungsbedingungen, Kriterien, Fristen und Entscheide ist ausschliesslich die jeweilige Vergabestelle verantwortlich.

3. Verantwortung für Ausschreibung und Eingaben

Die Plattform dient ausschliesslich der technischen Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Informationen und Eingaben zwischen der Vergabestelle und den Anbieterinnen. Die Betreiberin erstellt, genehmigt oder kontrolliert die Ausschreibung nicht. Sie prüft insbesondere weder die Ausschreibungsunterlagen, Bedingungen, Kriterien oder Fristen noch die eingereichten Angebote und Teilnahmeanträge auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmässigkeit, Rechtsgültigkeit, Qualität oder Fristwahrung.

Die Vergabestelle trägt die alleinige Verantwortung für die Ausschreibung und das Vergabeverfahren. Die Anbieterin trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtsgültigkeit und fristgerechte Einreichung ihrer Eingaben. Die technische Entgegennahme oder Übermittlung durch die Plattform stellt weder eine Prüfung noch eine Genehmigung der Eingabe durch die Betreiberin dar.

Zwischen der Betreiberin und der Anbieterin entsteht durch die Nutzung der Plattform weder eine Zusammenarbeit im Vergabeverfahren noch ein Vertragsverhältnis über die ausgeschriebenen Leistungen. Die Rechte und Pflichten zwischen ihnen beschränken sich auf die Nutzung der Plattform nach diesen Nutzungsbedingungen. Die Betreiberin handelt weder als Vertreterin noch als Vermittlerin einer Vergabestelle oder Anbieterin.

4. Kosten

Die Nutzung des Anbieterportals ist für Anbieterinnen kostenlos.

5. Registrierung und Benutzerkonto

Der Zugang erfolgt über den für die Ausschreibung vorgesehenen Link oder über eine Einladung der Vergabestelle. Je nach Verfahren ist zusätzlich eine vorgängige Registrierung auf simap.ch erforderlich. Die Anbieterin richtet alle benötigten Zugänge rechtzeitig ein.

Die Anmeldung kann neben Benutzername und Passwort eine zusätzliche Bestätigung über Mobiltelefon oder E-Mail erfordern. Die Anbieterin hält ihre Angaben vollständig und aktuell. Benutzerkonten sind persönlich und dürfen nur von den dafür berechtigten Personen verwendet werden. Einen Verlust von Zugangsdaten oder einen Verdacht auf Missbrauch meldet die Anbieterin unverzüglich an info@submissio.ch.

6. Technischer Support

Der Support beantwortet ausschliesslich Fragen zur technischen Nutzung der Plattform. Fragen zum Beschaffungsrecht, zur Ausschreibung, zu Bedingungen oder Kriterien, zu verlangten Nachweisen, zur inhaltlichen Gestaltung eines Angebots oder zum Vergabeverfahren werden nicht beantwortet. Dafür ist die jeweilige Vergabestelle zuständig.

Technische Anfragen sind an info@submissio.ch zu richten und müssen spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingehen. Eine Bearbeitung oder Lösung innerhalb dieser Frist wird nicht zugesichert.

Die Anbieterin prüft deshalb frühzeitig, ob Registrierung, Anmeldung, zusätzliche Authentifizierung sowie die Funktionen zum Bearbeiten, Hochladen, Einreichen und Zurückziehen einer Eingabe ordnungsgemäss funktionieren.

7. Beizug Dritter

Die Betreiberin kann für den Betrieb, die Wartung, die Weiterentwicklung und die Sicherung der Plattform geeignete Dienstleister beiziehen. Sie stellt sicher, dass beigezogene Dienstleister angemessen zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften verpflichtet werden.

8. Allgemeine Pflichten der Anbieterin

Die Anbieterin nutzt die Plattform sorgfältig und rechtmässig. Sie unterlässt Handlungen, welche die Plattform beeinträchtigen oder gefährden können. Hochgeladene Dateien müssen lesbar, mit den zugelassenen Formaten vereinbar und frei von Schadsoftware sein. Die Anbieterin ist für sämtliche über ihr Benutzerkonto vorgenommenen Handlungen sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit ihrer Eingaben verantwortlich. Verwendet sie eine elektronische Signatur, trägt sie die Verantwortung für deren Gültigkeit und korrekte Anwendung.

9. Technische Voraussetzungen

Die Anbieterin ist dafür verantwortlich, über eine geeignete Internetverbindung sowie über aktuelle und mit der Plattform kompatible Geräte, Betriebssysteme, Browser und Programme zu verfügen. Sie prüft rechtzeitig vor Ablauf einer Frist, ob ihr Zugang und die für die Einreichung erforderlichen Funktionen verfügbar sind. Störungen im Bereich der Anbieterin, ihrer Geräte, ihrer Software oder ihrer Internetverbindung fallen in ihren Verantwortungsbereich.

10. Schutz der Zugangsdaten

Die Anbieterin hält ihre Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff unberechtigter Personen und gibt sie nicht an Dritte weiter. Sie stellt sicher, dass nur gehörig bevollmächtigte Personen über ihren Zugang handeln. Bei Verlust, unbefugter Verwendung oder einem entsprechenden Verdacht informiert sie die Betreiberin unverzüglich und ändert, soweit möglich, ihre Zugangsdaten.

11. Umgang mit unzulässigen Inhalten

Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, Inhalte der Anbieterinnen systematisch zu prüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige, schädliche oder sicherheitsgefährdende Inhalte kann sie Dateien oder Eingaben vorläufig sperren, entfernen oder den Zugriff darauf beschränken. Soweit die Umstände es erlauben, informiert sie die betroffene Anbieterin und die Vergabestelle. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Sicherung von Beweisen bleiben vorbehalten.

12. Weitere Benutzer

Die Anbieterin kann, soweit die Plattform dies vorsieht, weitere registrierte Benutzer zur Bearbeitung einer Ausschreibung oder eines Angebots beiziehen. Sie stellt sicher, dass diese Personen gehörig bevollmächtigt sind und nur die ihnen zugewiesenen Aufgaben und Funktionen ausführen. Die Anbieterin bleibt für die über ihre Organisation vorgenommenen Handlungen und Eingaben verantwortlich.

13. Information und Funktionsprüfung

Die Anbieterin informiert sich anhand der Ausschreibungsunterlagen vollständig über alle für die Teilnahme und Einreichung verlangten Schritte, Angaben, Nachweise und Dokumente. Sie stellt sicher, dass sie sämtliche vorgesehenen Funktionen korrekt verwendet.

Alle erforderlichen Benutzerkonten und Berechtigungen sind mit genügend Vorlauf einzurichten. Die Anbieterin prüft vor der Einreichung insbesondere den Zugang zur Ausschreibung sowie die Funktionen zum Bearbeiten, Hochladen, Einreichen und Zurückziehen. Technische Schwierigkeiten meldet sie spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist dem Support. Inhaltliche, rechtliche oder verfahrensbezogene Fragen richtet sie rechtzeitig an die Vergabestelle.

14. Fristen und rechtzeitige Einreichung

Für sämtliche Fristen ist die von der Plattform ausgewiesene Serverzeit massgeblich. Die Anbieterin trägt das Risiko der rechtzeitigen und vollständigen Einreichung. Sie berücksichtigt, dass die Übermittlung umfangreicher oder zahlreicher Dateien längere Zeit beanspruchen kann.

Die Einreichung ist mit ausreichender Zeitreserve vorzunehmen. Es wird empfohlen, das vollständige Angebot spätestens am Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist hochzuladen und einzureichen. Wer die Einreichung erst kurz vor Fristablauf beginnt, trägt das damit verbundene Risiko.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist kann eine Eingabe im Rahmen der verfügbaren Funktionen zurückgezogen, bearbeitet und erneut eingereicht werden. Massgeblich ist die letzte vor Fristablauf vollständig abgeschlossene und bestätigte Einreichung. Über verspätete oder unvollständige Eingaben entscheidet ausschliesslich die Vergabestelle nach dem anwendbaren Recht.

15. Zeitangaben

Sämtliche auf der Plattform angezeigten und protokollierten Zeitangaben richten sich nach der Zeitzone Europe/Zurich. Massgebend ist die am betreffenden Tag geltende Sommer- oder Winterzeit. Abweichende Einstellungen auf Geräten oder in Browsern der Anbieterin werden nicht berücksichtigt.

16. Abschluss und Nachweis der Einreichung

Eine Eingabe gilt erst als eingereicht, wenn der Einreichungsvorgang vollständig abgeschlossen und die erfolgreiche Übermittlung im Portal sowie mit der vorgesehenen E-Mail bestätigt worden ist. Die Anbieterin prüft selbst, ob ihre Eingabe vollständig, fristgerecht und rechtsgültig übermittelt wurde. Fehlt eine Bestätigung, klärt sie den Status unverzüglich ab. Das blosse Speichern, Bearbeiten oder Starten eines Uploads gilt nicht als Einreichung.

Die Einreichungsquittung weist den Zeitpunkt der Übermittlung und einen Auszug der erfassten Angaben und hochgeladenen Dokumente aus. Soweit Preisangaben Teil der Eingabe sind, werden auch diese dokumentiert. Die Quittung dient als Nachweis des darin ausgewiesenen Einreichungsstands. Die Anbieterin prüft sie unverzüglich und bewahrt sie auf.

17. Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Übermittlungswege

Die Anbieterin beachtet neben den auf der Plattform angezeigten Aufgaben und Hinweisen sämtliche Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen. Verlangen diese, dass Dokumente unterzeichnet, zusätzlich hochgeladen oder auf einem anderen Weg an die Vergabestelle übermittelt werden, hat die Anbieterin diese Vorgaben fristgerecht zu erfüllen. Die Einreichung über die Plattform ersetzt solche zusätzlichen Handlungen nur, wenn dies in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist.

18. Teilnahme und Bearbeitungsstand

Eine Teilnahmebestätigung, gespeicherte Antworten, hochgeladene Dateien oder ein angezeigter Bearbeitungsstand bewirken für sich allein noch keine verbindliche Einreichung. Massgeblich ist ausschliesslich der nach Ziffer 16 vollständig abgeschlossene Einreichungsvorgang.

19. Verfügbarkeit

Die Betreiberin strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an, kann jedoch keine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit gewährleisten. Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, technische Störungen, Überlastungen, Ausfälle der Stromversorgung oder der Kommunikationsnetze, Cyberangriffe sowie Störungen bei Drittanbietern entstehen. Solche Ereignisse können auch unerwartet auftreten.

Die Anbieterin darf deshalb nicht darauf vertrauen, dass Registrierung, Anmeldung, Upload und Einreichung unmittelbar vor Fristablauf jederzeit möglich sind. Sie hat ihre Zugänge und die für die Einreichung benötigten Funktionen frühzeitig zu prüfen und für das Hochladen und Einreichen eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen.

20. IT-Sicherheit

Die Betreiberin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Plattform und der bearbeiteten Daten. Ein vollständiger Schutz vor unbefugten Zugriffen, Schadsoftware, Übertragungsfehlern oder sonstigen Sicherheitsvorfällen kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die Anbieterin ist für die Sicherheit ihrer eigenen Systeme sowie für die Virenfreiheit und Lesbarkeit der von ihr übermittelten Dateien verantwortlich.

21. Dienste Dritter

Soweit die Plattform Funktionen oder Dienste Dritter einbindet, können für deren Nutzung ergänzende Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter gelten. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dienste Dritter jederzeit verfügbar, unverändert oder mit der Plattform kompatibel sind.

22. Rechte an Plattform und Inhalten

Die Rechte an der Plattform, der Software und den dazugehörigen Bestandteilen verbleiben bei der Betreiberin oder den jeweiligen Rechteinhabern. Die Anbieterin behält die Rechte an ihren eigenen Inhalten. Sie gestattet der Betreiberin, diese Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten und an die zuständige Vergabestelle weiterzugeben, soweit dies für den Plattformbetrieb oder die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

23. Vertraulichkeit und technische Versiegelung

Verbindlich eingereichte Angebote und Teilnahmeanträge werden bis zur vorgesehenen Öffnung technisch geschützt gespeichert. Vor diesem Zeitpunkt sind ihre Inhalte für die Vergabestelle nicht einsehbar. Relevante Vorgänge werden zur Nachvollziehbarkeit und Beweissicherung protokolliert.

24. Vertrauliche Informationen

Die Betreiberin behandelt nicht allgemein bekannte Informationen, die ihr bei der Bereitstellung der Plattform zugänglich werden, vertraulich. Sie verwendet und offenbart solche Informationen nur, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Durchführung des Vergabeverfahrens, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder die Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Vorbehalten bleibt die Weitergabe an beigezogene Dienstleister, sofern diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

25. Datenschutz und Aufbewahrung

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung der Betreiberin. Diese informiert insbesondere über Art, Zweck und Umfang der Datenbearbeitung, die beigezogenen Dienstleister, die Datensicherheit sowie die Rechte der betroffenen Personen.

Vergabestellen bleiben für jene Bearbeitungen von Personendaten verantwortlich, die sie im Rahmen ihrer Ausschreibungen und Vergabeverfahren veranlassen. Eingereichte Angebote, Teilnahmeanträge, Protokolle und Nachweise können gesetzlichen oder vergaberechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Solange solche Pflichten oder überwiegende Interessen der Vergabestelle bestehen, können diese Daten auch nach Beendigung des Zugangs nicht gelöscht werden.

26. Haftung

Die Betreiberin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit sowie für Datenverlust, entgangenen Gewinn und entgangene Aufträge, Teilnahmechancen oder Zuschläge. Die Haftung für Hilfspersonen und Drittanbieter ist im gesetzlich zulässigen Umfang (Art. 101 Abs. 2 OR) ausgeschlossen.

Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung für Inhalt, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Durchführung einer Ausschreibung und ebenso wenig für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtsgültigkeit oder Fristwahrung eingereichter Angebote und Teilnahmeanträge. Vorbehaltlich Abs. 1 Satz 1 haftet sie insbesondere nicht dafür, dass eine Eingabe nicht, verspätet, unvollständig, fehlerhaft oder nicht rechtsgültig übermittelt wird, namentlich infolge technischer Störungen, Übertragungsfehler, verzögerter Uploads, Systemausfälle oder fehlender oder fehlerhafter Bestätigungen.

Die Anbieterin ist dafür verantwortlich, die Einreichung mit genügender Vorlaufzeit abzuschliessen und anhand der Bestätigungen sowie der Einreichungsquittung zu kontrollieren. Sie prüft insbesondere die darin ausgewiesenen Dokumente, Angaben und Zeitpunkte.

27. Verantwortlichkeit der Anbieterin

Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie durch eine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen verursacht. Sie hält die Betreiberin, soweit gesetzlich zulässig, von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihr eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte, wegen einer unbefugten Nutzung ihres Zugangs oder wegen einer Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

28. Höhere Gewalt

Die Betreiberin haftet nicht für die verspätete oder unterbliebene Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung, Cyberangriffe sowie Störungen bei Drittanbietern. Die Betreiberin informiert die betroffenen Nutzenden soweit möglich über wesentliche Einschränkungen.

29. Publikationen und Mitteilungen im Vergabeverfahren

Rechtswirksame Verfügungen, insbesondere Zuschläge und Verfahrensabbrüche, werden nach Massgabe der IVöB, des BöB und der jeweils anwendbaren Ausführungsbestimmungen auf simap.ch veröffentlicht. simap.ch bleibt das massgebende Publikationsorgan für Verfügungen und sonstige amtliche Veröffentlichungen im Vergabeverfahren.

Die Vergabestelle kann über die Plattform submissio insbesondere Antworten auf Fragen sowie weitere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren bekannt geben. Solche Informationen ersetzen eine gesetzlich vorgeschriebene Publikation auf simap.ch nicht.

Die Nutzung der Plattform entbindet die Anbieterin nicht davon, die für das Verfahren massgebenden Veröffentlichungen auf simap.ch regelmässig und eigenverantwortlich zu verfolgen. Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Inhalte oder Veröffentlichungen von simap.ch.

30. Sperrung und Beendigung

Die Betreiberin kann den Zugang einer Anbieterin sperren oder beenden, wenn diese gegen diese Nutzungsbedingungen verstösst oder der Verdacht auf Missbrauch besteht. Verbindlich eingereichte Eingaben bleiben von einer Sperrung oder Beendigung unberührt; die vergaberechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen fort.

31. Beendigung durch die Anbieterin

Die Anbieterin kann ihren Zugang jederzeit durch Mitteilung an die Betreiberin beenden, soweit keine laufenden Vergabeverfahren, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegenden Interessen der Vergabestelle entgegenstehen. Die Beendigung berührt weder bereits verbindlich eingereichte Angebote oder Teilnahmeanträge noch die zugehörigen Protokolle und Nachweise.

32. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Die Betreiberin kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen. Massgebend ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die weitere Nutzung der Plattform nach einer Änderung gilt als Zustimmung.

submissio AG
Zürich, 14. Oktober 2026

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